MASTERRIND GmbH

10. Sept 2026

Biosicherheit im Rinderbestand

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Zum Jahreswechsel rückt das Thema Biosicherheit für Rinder haltende Betriebe weiter in den Fokus. Besonders in Niedersachsen gibt es einen klaren Stichtag. In Sachsen ist die Situation etwas anders. Für Milchrinderbetriebe kommt mit dem neuen QM-Milch-Standard noch eine weitere Anforderung hinzu.

Grundsätzlich ist Biosicherheit keine neue Verpflichtung. Das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt bereits seit 2021 von Tierhaltenden, geeignete Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu treffen und diese zu dokumentieren.

Niedersachsen: 1. Januar 2027 im Blick behalten

Für niedersächsische Rinderhaltungen ab einer Bestandsgröße von 10 Rindern wird es spätestens zum 1. Januar 2027 konkret. Die Betriebe sind gefordert, kalenderjährlich eine Biosicherheitsberatung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchzuführen und einen betriebsspezifischen Biosicherheitsmanagementplan zu erstellen. Fehlt dieser im Seuchenfall ab dem Stichtag, kann dies zu Kürzungen von Entschädigungs- und Beihilfeleistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse führen.

Die Tierseuchenkasse unterstützt die Betriebe allerdings auch finanziell. Für die Erstberatung und Erstellung des Biosicherheitsmanagementplans durch geschulte Tierärztinnen und Tierärzte werden bis zu vier Beratungsstunden gefördert. Für die jährliche Überprüfung und Aktualisierung kann jeweils eine weitere Beratungsstunde gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass entsprechend geschulte und bei der Tierseuchenkasse registrierte Beratende eingesetzt und die vorgesehenen Unterlagen verwendet werden.

QM-Milch: Nachweis bereits seit Juli erforderlich

Für Milchrinderbetriebe ist noch ein anderer Termin entscheidend: Seit dem 1. Juli 2026 gilt der überarbeitete QM-Milch-Standard. Teilnehmende Milcherzeugerbetriebe müssen im QM-Audit einen Biosicherheitsmanagementplan nachweisen. Anerkannt werden beispielsweise digitale Risikoampeln oder behördlich anerkannte Konzepte. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe wird ausdrücklich als möglicher Nachweis genannt.

Damit lohnt es sich für niedersächsische Betriebe doppelt, das Thema jetzt anzugehen: Ein entsprechend erstelltes Konzept kann die Anforderungen des QM-Milch-Standards erfüllen und gleichzeitig auf die Anforderungen der Tierseuchenkasse vorbereiten.

Sachsen: Beratung noch 2026 nutzen

In Sachsen besteht ebenfalls die grundsätzliche Verpflichtung zur Biosicherheit nach EU-Recht. Einen mit Niedersachsen vergleichbaren Sanktionsstichtag (1. Januar 2027) seitens der zuständigen Behörde nennt die Sächsische Tierseuchenkasse derzeit jedoch nicht. Rinderhaltende Beriebe können dort eine kostenlose Biosicherheitsberatung über den Tiergesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen. Zu diesem  Beratungstermin wird die Rinder-Risikoampel Vechta genutzt. Dieses Angebot gilt nach aktuellem Stand zunächst bis Ende 2026.

 

Was gehört auf den Prüfstand?

·         Personen-, Fahrzeug- und Tierverkehr

·         Reinigung, Desinfektion und Hygienebereiche

·         Umgang mit zugekauften oder erkrankten Rindern

·         Quarantäne- und Absonderungsmöglichkeiten

·         Kadaverlagerung, Verladebereiche und Verkehrswege

·         Zutritt betriebsfremder Personen und Dienstleistender

·         Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen

MASTERRIND empfiehlt: nicht bis zum Jahresende warten

 

Ein Biosicherheitsmanagementplan sollte kein Papier für die Schublade sein. Er hilft, Schwachstellen im eigenen Betrieb sichtbar zu machen und konkrete Abläufe für den Ernstfall festzulegen.

MASTERRIND empfiehlt deshalb, die verbleibenden Monate zu nutzen und die Biosicherheit gemeinsam mit der bestandsbetreuenden Tierarztpraxis zu überprüfen. Niedersächsische Betriebe sollten dabei die Fördermöglichkeiten der Tierseuchenkasse nutzen. Für sächsische Betriebe bietet sich die kostenlose Beratung durch den Tiergesundheitsdienst an. Gerade für QM-Milch-Betriebe besteht ohnehin bereits Handlungsbedarf.

Informative Videos zu dem Thema hat das Milchland Niedersachsen erstellt. Diese finden Sie hier.

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